Haus- und Badeordnung

 

1. ALLGEMEINES

Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte bzw. der Zugangsberechtigung erkennen die Besucher diese Regelungen und alle übrigen der Betriebssicherheit und Ordnung dienenden Vorgaben und Beschilderungen an. Deswegen sollten folgende Hinweise beachtet werden: 

Behandeln Sie bitte die Bade- und Spieleinrichtungen pfleglich. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter oder fahrlässiger Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Verursacher nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. 

Handlungen und Verhaltensweisen müssen unterbleiben, die gegen die guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung bzw. der gegenseitigen Rücksichtnahme sprechen.

Fotografieren und Filmen Dritter ist nur unter Einwilligung dieser Personen zulässig.

Das Rauchen ist nur im Bereich der Liegewiese und Tribüne erlaubt. Leicht zerbrechliche Gegenstände aus Glas, die eine Verletzungsgefahr für andere Badegäste darstellen, dürfen nicht benutzt werden. Das Mitführen von Waffen ist verboten.

Das Aufsichtspersonal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. 

Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung handeln, können bei gravierenden Verstößen sofort vom Besuch des Freibads ausgeschlossen werden. Ebenso kann ein Ausschluss erfolgen, wenn bei anderweitigen Verfehlungen wiederholt gegen die Badeordnung verstoßen wird. In diesen Fällen wird der Eintrittspreis, auch anteilig, nicht erstattet.

Wir bitten Sie, Fundgegenstände an der Kasse bzw. beim Schwimmmeisterbüro abzugeben. Gegenstände, die nach Badeschluss nicht abgeholt wurden bzw. die nach Schließung des Freibads in den Umkleidebereichen oder Garderobenschränken aufgefunden werden, nehmen die Mitarbeiter des Freibads für eine Woche in Verwahrung. Geringwertige Güter (wie gebrauchte Textilien) werden nach einer Woche entsorgt. Sonstige Fundsachen werden dem städtischen Fundbüro im Bürgerbüro Paulinenschlößchen, Kronberger Straße 1, ausgehändigt. Hier erfolgt die Verwahrung nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

Eine Reservierung der Umkleideschränke durch Abziehen und Mitnehmen der Schrankschlüssel ist nicht erlaubt. Nach Badeschluss verschlossene Schränke werden geöffnet; sollten die Schränke ausgeräumt bzw. Schlösser ausgetauscht werden müssen, werden hierfür dem Verursacher diese Kosten in Rechnung gestellt.

2. ÖFFNUNGSZEITEN UND ZUTRITT

Das Freibad ist von etwa Anfang Mai bis etwa Mitte September täglich geöffnet. Die genauen Termine werden von der Stadt Bad Soden am Taunus jeweils im Einzelnen festgelegt und veröffentlicht. Das FreiBadSoden ist täglich von 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet; Kassenschluss ist um 19:00 Uhr, Badeschluss um 19:45 Uhr. Bei schlechtem Wetter behält es sich die Stadt Bad Soden am Taunus vor, später zu öffnen, vorzeitig zu schließen oder das Bad sogar nicht zu öffnen. Die Betriebsleitung bzw. die von ihr beauftragten Mitarbeiter können das Benutzen der Freibad-Einrichtungen, der Attraktionen und der Becken insgesamt oder teilweise bei technischen und organisatorischen Störungen oder zum Abwenden von Gefahren einschränken. 

Aufgrund gesetzlicher Regelungen bzw. zur Vermeidung von Gefährdungen für den jeweiligen Badegast oder Dritte ist folgenden Personen der Zutritt zum Freibad nicht gestattet:

  • Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
  • Personen, die Tiere mit sich führen.
  • Personen, die offene Verletzungen, Wunden oder ansteckende Krankheiten aufweisen oder diese dringend vermuten lassen.

Des Weiteren bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:

  • Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener erlaubt.
  • Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen und geistig Behinderten ist aus Gründen der eigenen Sicherheit der Zutritt nur mit einer Begleitperson gestattet.
  • Saisonkarten und Familienkarten sind nur mit Lichtbild gültig. 

Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Die Eintrittskarten bzw. -bons müssen als Zahlungsnachweis aufbewahrt und den Mitarbeitern auf Verlangen vorgezeigt werden; sie sind nicht übertragbar. 

12er-Karten und Gutscheine sind nach §195, §199 BGB drei Jahre gültig. Die Fristrechnung zählt ab Ende des Jahres, in dem die Karte bzw. der Gutschein erworben wurde. Rückerstattungen können nicht vorgenommen werden.

3. HAFTUNG

Die Badegäste benutzen das Freibad einschließlich der Rutsch- und Spieleinrichtungen, Sprunganlagen und Sportangebote auf eigene Gefahr, ungeachtet der Verpflichtung der Stadt Bad Soden am Taunus, das Sport- und Freizeitbad verkehrssicher zu betreiben. Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht sofort erkannt und abgestellt werden können, haftet die Stadt Bad Soden am Taunus nicht. Unfälle, die zu Regressansprüchen gegen die Betreiberin führen können, sind beim diensthabenden Schwimmmeister unverzüglich anzuzeigen und in einem Unfallprotokoll zu dokumentieren. 

Für das Zerstören, Beschädigen oder Abhandenkommen der vom Badegast mitgebrachten Gegenstände wird nicht gehaftet. Die Stadt Bad Soden am Taunus bzw. die Beauftragten haften für auftretende Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Freibads abgestellten Fahrräder. Für nachweisbar entwendete Gegenstände oder Wertsachen kann nur gehaftet werden, wenn sie in den vorhandenen Garderobenschränken ordnungsgemäß eingeschlossen und die jeweiligen Schlüssel unter ständiger Aufsicht verwahrt wurden (z.B. am Handgelenk). Für Wertsachen und Bargeld stehen den Badegästen unsere Wertschließfächer im Kassenbereich zur Verfügung, bei deren Nutzung bis zur Höhe von € 50,00 gehaftet wird. Auch hier bitte den Schlüssel unter ständiger Aufsicht verwahren. Im eigenen Interesse empfiehlt sich die Mitnahme nur kleinerer Geldbeträge mit ins Freibad.

Für verloren gegangene bzw. durch unsachgemäße Handhabung beschädigte Garderoben- und Schließfachschlüssel muss ein Betrag von € 25,00 als Kostenbeitrag gezahlt werden. 

4. ALLGEMEINE HYGIENE

Wir möchten, dass Sie sich im FreiBadSoden wohlfühlen. Dies setzt voraus, dass vom Badegast Grundregeln bezüglich Sauberkeit und Körperhygiene beachtet werden. Wir gehen davon aus, dass folgenden Verhaltensweisen für Sie selbstverständlich sind:

  • Das Verzehren von Speisen ist nur außerhalb des Beckenbereiches erlaubt.
  • Bitte lassen Sie die Umkleidebereiche und Garderoben in ordnungsgemäßem und reinlichem Zustand zurück. Bitte hängen Sie beim Verlassen der Umkleidekabine die Kleiderbügel zurück in einen Garderobenschrank.
  • Bitte beachten Sie die Gebote der Abfallvermeidung und -verwertung.
  • Abfälle entsorgen Sie bitte in den dafür vorgesehenen Behältnissen.
  • Im Gastronomiebereich räumen Sie bitte die Tische nach Ihrem Aufenthalt ab.
  • Duschen und eine gründliche Körperreinigung (ohne Badebekleidung) vor dem Betreten des Schwimmbereichs werden vorausgesetzt. Duschen stehen im Eingangsbereich des Freibads zur Verfügung. Das Entfernen von Körperbehaarung in den Sanitärbereichen ist nicht gestattet.
  • Bitte benutzen Sie aus Hygienegründen vor Betreten der Beckenbereiche die dortigen Kaltwasserduschen.
  • Bitte achten Sie darauf, dass das Kinderplanschbecken nicht mehr als unvermeidbar mit Sand verschmutzt wird.
  • Es sollten – soweit erforderlich – für die Kleinkinder wasserdichte oder wasserfeste Windeln oder spezielle Badewindeln verwendet werden.
  • Für den Fall der Fälle:  Bitte informieren Sie umgehend die diensthabende Aufsichtskraft und     helfen Sie mit, die Folgen des eventuellen „Missgeschicks“ zu beseitigen.
  • Im Eingangsbereich steht ein Mutter-Kind- und Wickelraum zur Verfügung.

5. ALLGEMEINE REGELUNGEN

Damit niemand belästigt wird oder zu Schaden kommt, gilt: 

  • Außerhalb des eingezäunten Beachvolleyballfelds sind Bewegungs- und Sportspiele – auch ohne Bälle und Geräte – grundsätzlich nicht erlaubt.  
  • Das gilt auch für das Springen von der Brücke sowie den Beckenrändern außerhalb der mit Startblöcken versehenen Bereiche.
  • Das Benutzen von Lederfußbällen, Flossen, Schnorcheln und Luftmatratzen ist nicht genehmigt. Wasserbälle und sonstige Softbälle, Schwimmringe etc. sind lediglich im Kinderplanschbecken und dem Nichtschwimmerbereich zugelassen. Bei starkem Badebetrieb bitten wir, aus gegenseitiger Rücksichtnahme auch dort auf diese Spielutensilien 
    zu verzichten. Im Zweifel sprechen Sie bitte mit dem Aufsichtspersonal des Freibads.
  • Der Aufenthalt im Beckenbereich ist nur in der allgemein üblichen Badekleidung wie Badehose, Badeanzug oder Bikini gestattet. Das Tragen eines Burkinis aus Elasthan ist ebenfalls zulässig. FKK oder Bekleidung in Form von Strings ist hingegen nicht erlaubt.
  • Das Kinderplanschbecken und der Sandspielplatz dürfen von Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr benutzt werden.          
  • Nichtschwimmer halten sich bitte nur im für sie vorgesehenen Beckenbereich auf.
  • Zu Ihrer Sicherheit: Bitte achten Sie unbedingt auf die Markierungen im Beckenbereich.
  • Die Sitzgelegenheiten im Gastronomiebereich stehen nur Gästen der Gastronomie während ihres Aufenthaltes zur Verfügung.
  • Jeder Badegast sollte sich nur so lange vor den installierten Wassereintrittsdüsen im Bereich der Treppenanlagen und der Schwallwassernackendusche aufhalten, dass auch andere Badegäste dieses Angebot nutzen können.
  • Bei Gewittergefahr bitte auf die Lautsprecherdurchsagen achten. Alle Wassereinrichtungen, der Sandspielplatz, das Beachvolleyballfeld sowie die Liegewiese müssen nach entsprechender Aufforderung verlassen werden. Im eigenen Interesse sollten Sie die Gebäude aufsuchen.
  • Der Konsum von Cannabis ist in öffentlichen Schwimmbädern sowie in einem Umkreis von 100 Metern von dessen Eingangsbereich gesetzlich verboten.

6. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GROSSRUTSCHE UND DIE SPRUNGANLAGE              

Aufgrund der erhöhten Unfallgefahr an der Rutsche und Sprunganlage bitten wir um Beachtung der folgenden Regelungen:

  • Die nächste Person darf erst dann die Großrutsche benutzen, wenn die vor ihr rutschende Person die rote Markierung in der Mitte der Großrutsche passiert hat.
  • Die Nutzung der Großwasserrutsche ist nur einer Person erlaubt. Der nachfolgende betritt bitte erst den Rutscheinstieg, wenn die vorherige Person die rote Punktmarkierung überquert hat.
  • Kindern bis zum siebten Lebensjahr benutzen die Großwasserrutsche nur zusammen mit einem Erwachsenen.
  • Die Rutsche bitte zügig hinabrutschen; ein teilweises bzw. vollständiges Abbremsen, Anhalten oder Laufen in der Rutsche ist nicht erlaubt.
  • Das Durchrutschen ist ausschließlich in Rückenlage mit dem Kopf nach oben und dem Blick nach unten, entsprechend den angebrachten Hinweisschildern, zulässig.
  • Unten angekommen, bitte diesen Bereich sofort verlassen. Ein Aufenthalt ist dort nicht gestattet.
  • Das Benutzen der Sprunganlage geschieht auf eigene Gefahr. Das mehrfache Wippen auf dem Sprungbrett ist nicht zulässig. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass:
    • nur eine Person das Sprungbrett oder die Sprungplattform betritt
    • der Sprungbereich im Springerbecken frei ist
    • den Anweisungen des aufsichtführenden Personals zu folgen
    • die diensthabende Aufsicht entscheidet, ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird. Bei Hochbetrieb kann die Sprunganlage dauerhaft geschlossen bleiben.

7. AUSNAHMEN

Diese Haus- und Badeordnung gilt für den regulären Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen und Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung schriftlich Ausnahmen zugelassen werden. 

Für Wünsche und Anregungen zur Optimierung unseres Betriebs wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Freibads oder an die Badleitung unter der E-Mail-Adresse katja.gilcher@stadt-bad-soden.de


Bad Soden am Taunus, den 31.03.2025

Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus

Dr. Frank Blasch, Bürgermeister

 

*Diese Haus- und Badeordnung versteht sich in allen Teilen geschlechtsneutral.